Zu Hause ist es immer noch am schönsten – ein Credo das viele Wohnungs- oder Eigenheimbesitzer kennen. Doch was, wenn der Bruch einer Rohrleitung den Haushalt unter Wasser setzt? Dann ist guter Rat nicht teuer, denn es gibt die Haushaltsversicherung.
Warum eine Haushaltsversicherung?
Jeder kennt sie und wer sie nicht kennt, wird es spätestens im Schadensfall bereuen, keine abgeschlossen zu haben. Die Haushaltsversicherung enthält neben dem Basisschutz auch noch Zusatzangebote wie die private Haftpflichtversicherung.
Manche Vermieter setzen den Abschluss einer Haushaltsversicherung vor den Abschluss eines Mietvertrages. Trotzdem sind die Leistungs- und Prämienunterschiede enorm. Vor dem Abschluss sollte man genau prüfen, ob und was man genau braucht. Einiger Versicherer sind teuer und manchmal ist eine Haushaltsversicherung auch nicht nötig. Ein Vergleich lohnt sich aber, auch wenn es ein bisschen anstrengend sein kann.
Wer ist versichert
Es ist nicht nur das Eigentum des Versicherungsnehmers versichert, sondern auch das des Ehegatten, Lebensgefährten, der Verwandten und Kinder, meist bis 25 Jahre, die im eigenen Haushalt leben. Werden Gäste nicht gegen Bezahlung beherbergt, sind auch deren Sachen durch die Haushaltsversicherung mitversichert.
Die Leistungen
In den eigenen vier Wänden deckt die Haushaltsversicherung alle Schäden an beweglichen Gegenständen ab. Dabei umfasst sie
- eine Feuerversicherung
- eine Sturmschadenversicherung
- eine Leitungswasserversicherung
- eine Einbruchdiebstahlversicherung
- eine Glasbruchversicherung
als Basisschutz. Ergänzt wird dieser Basisschutz meist durch eine private Haftpflichtversicherung.
Die richtige Haushaltsversicherung finden
Um die richtige Haushaltsversicherung für sich zu finden, sollte man Folgendes beachten:
- Im Vorfeld muss man genaue Überlegungen darüber anstellen, was man eigentlich wirklich braucht. Zusatzleistungen, die unnötig sind, sollten gestrichen werden. So spart man Prämie.
- Die Versicherungssumme sollte ausreichend sein und dem Wert der Wohnung inklusive Hausrat entsprechen. Gut ist es, wenn man den Unterversicherungsverzicht inkludiert.
- Wer Wertgegenstände wie teuren Schmuck oder Bilder besitzt, sollte seinen Berater darauf ansprechen. Das kann nämlich eine höhere Versicherungssumme nötig werden lassen. Manchmal gibt es Vorschriften vonseiten des Versicherungsunternehmens im Hinblick auf spezielle Aufbewahrungspflichten.
- Es ist ratsam, immer mehrere Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen. Wichtig dabei ist der Vergleich von Prämie, Ausschlüsse, Versicherungsumfang und Rabatte.
- Eine detaillierte Beratung ist ein Muss.
- Um sicher zu sein, dass man auch nach Jahren noch richtig versichert ist, sollte man regelmäßig einen Polizzencheck vornehmen oder vornehmen lassen. So ist garantiert, dass alle Risiken tatsächlich abgedeckt sind.
- Im Schadensfall immer sofort die Versicherung verständigen.
Die Kündigung der Haushaltsversicherung
Meist werden Haushaltsversicherungen für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Gekündigt werden können sie in der Regel mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsvertrages. Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit besteht bei Verträgen, die zehn Jahre laufen und nach dem 31. März 1984 abgeschlossen wurden. Solche Verträge können zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres frühestens gekündigt werden und anschließend jeweils einen Monat vor Ablauf des Jahres.
Bei einem Wohnungswechsel
Wer die Wohnung wechselt oder in das Ausland übersiedelt, hat die Möglichkeit, die Haushaltsversicherung zu kündigen. Gekündigt werden kann die Versicherung auf den Tag vor dem Umzugstag. Ein eingeschriebener Brief ist hier von Vorteil. Wichtig ist, dass die Kündigung zeitgerecht beim Versicherungsunternehmen eintrifft. Wer die Haushaltsversicherung nicht kündigt, hat während des Umzuges und in der neuen Wohnung einen Versicherungsschutz.
Neuwert oder Zeitwert?
Wie die Namen schon sagen, gibt es einen Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert. Ist ein Neuwert vereinbart, wird bei der Regulierung des Schadens ein gleichwertiger Ersatz bezahlt, egal wie alt das Gerät oder der Gegenstand war. Der Wiederbeschaffungswert am Tag des Eintritts des Schadens wird ersetzt.
Ist der Zeitwert vereinbart, sieht das anders aus. Eine Zeitwertklausel könnte lauten: „Ist der Zeitwert niedriger als 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises, wird nur der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.“ Da man mit einem Wertverlust von zehn Prozent je Jahr rechnen muss, erhält man nach vielen Jahren nur noch einen kleinen Teil der Wiederbeschaffungskosten. Eine Zeitwertklausel ist also eher ungünstig.
Die Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend für die Berechnung der Prämie. Zwei Möglichkeiten zur Festlegung der Versicherungssumme gibt es:
- Bei der Summenversicherung ergibt sich die Versicherungssumme aus dem Neuwert der Geräte und Gegenstände in der Wohnung oder dem Haus. Um die Versicherungssumme festzustellen, muss eine Inventarliste erstellt werden. Entspricht die so festgestellte Versicherungssumme nicht dem wirklichen Wert des gesamten Hausrats, kommt es vor, dass die Versicherung den Einwand der Unterversicherung bei einem Schadensfall geltend macht.
- Bei der Quadratmeterversicherung wird die Höhe der Versicherungssumme nach der Nutzfläche der Wohnung berechnet. Dazu kommt die jeweilige Ausstattungskategorie. Bei dieser Berechnungsvariante spart man Zeit. Im Falle eines Schadens verzichtet die Versicherung meist auf den Einwand der Unterversicherung, wenn die Nutzfläche korrekt angegeben wurde.
Die Laufzeit der Haushaltsversicherung
Jede Haushaltsversicherung wird für einen bestimmten individuellen Zeitraum abgeschlossen. Bei Zehnjahresverträgen kommt man oft in den Genuss von Rabatten.
Der Schadensfall ist eingetreten
Was tun, wenn der Schadensfall eingetreten ist? Nach dem ersten Schreck sollte man sofort das Versicherungsunternehmen verständigen. In den Versicherungsbedingungen ist meist eine Frist von drei Tagen zur Meldung eines Schadens vereinbart. Der erlittene Schaden sollte so genau wie möglich beschrieben werden. Bei der privaten Haftpflichtversicherung muss die Verständigung des Versicherungsunternehmens sofort, aber zumindest in einer Woche erfolgen.
Eine schriftliche Schadensmeldung ist immer zu empfehlen. Diese ist auch online möglich. Per Post sollte sie als Einschreiben versendet werden. Wichtig ist, eine Liste aufzustellen, auf die alle Dinge, die kaputt, vollständig zerstört oder abhanden gekommen sind, vermerkt werden. Diese Liste ist dem Versicherungsunternehmen und der Polizei zu übergeben. Vergessen darf man nicht, Kredit- und Bankomatkarten, sowie Sparbücher sofort sperren zu lassen.
Ist der Schaden durch einen Einbruch, ein Feuer oder eine Beraubung entstanden, ist in jedem Fall die Polizei zu verständigen.Es gibt per Gesetz keine Verpflichtung, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Trotzdem ist sie hilfreich, um im Schadensfall nicht mit leeren Händen dazustehen.