Wenn es um das eigene Zuhause geht, möchte sich jeder gut versichern. Die wenigsten jedoch kennen die Details. Und gerade auf die gilt es, noch vor Abschluss einer Versicherung zum Schutz des Objekts zu achten. Das gilt für die Hausratsversicherung, für die Wohngebäudeversicherung, und ebenso für die Brandschutzversicherung. Es gibt Punkte, auf die Sie bei einer guten Feuerversicherung Wert legen sollten, um im Falle des Falles nicht eine böse Überraschung zu erleben.
Die Brandschutzversicherung ist eine der ältesten Versicherungen überhaupt
Die Brandschutzversicherung gehört zu den ältesten Sachversicherungen überhaupt. Damals, als das Baumaterial größtenteils noch aus Holz bestand, wurde von unterschiedlichen Gesellschaften die Idee geboren, als Risikogemeinschaft Feuerversicherungen für Hausbesitzer anzubieten. Heute ist die Brandschutzversicherung in vielen Fällen Teil einer Hausrats-, Eigenheim- oder Gebäudeversicherung, kann aber auch als separate Versicherung abgeschlossen werden. In der Regel ist der Abschluss einer Brandschutzversicherung bei Fremdfinanzierung zwingend vorgesehen.
Die häufigsten Brandursachen
Die häufigsten Brandursachen sind der Reihe nach:
- eine defekte Elektronik
- Überhitzung
- menschliches Fehlverhalten
- offenes Feuer
Erst auf den darauffolgenden Plätzen finden sich Ursachen wie Brandstiftung, Explosion und Blitzschlag. Wer sich eine gute Brandschutzversicherung zulegen möchte, sollte sich daher zumindest eine solche zulegen, die auch gegen einen Brand, der ursächlich durch eine defekte Elektronik entsteht, zulegen.
Brandschutzversicherung versus Wohngebäudeversicherung
Sowohl die Brandschutzversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung versichern die Immobilie gegen Feuerschäden. Die Wohngebäudeversicherung deckt jedoch nicht nur diese, sondern auch auf weitere Schäden ab, die beispielsweise durch Blitzschlag, Explosion, Hagel, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Zeitweise versichern entsprechende Gesellschaften auch den Absturz von Luftfahrzeugen durch die Wohngebäudeversicherung.
Eine Brandschutzversicherung als einzelne Versicherung abzuschließen macht Sinn. Denn fix ist: Keine Gebäudeversicherung der Welt deckt Brandschäden im selben Umfang ab, wie es eine Feuerversicherung tut. Checken Sie daher sehr genau, für welche Leistungen Sie zahlen, und überprüfen Sie diese im Detail.
Häuslbauer aufgepasst: In einer Bauwesenversicherung ist keine Feuerversicherung enthalten. Wollen Sie Ihren Rohbau also vor Feuerschäden durch Explosion oder Blitzeinschlag schützen, müssen Sie die Brandschutzversicherung als Einzelversicherung abschließen.
Der Abschluss einer separaten Brandschutzversicherung ist dann sinnvoll, wenn nicht nur das Gebäude versichert werden soll
Die Wohngebäudeversicherung deckt, wie der Name bereits sagt, lediglich die Schäden am Gebäude ab. Gut gegen Schadenfeuer versichert sind Sie also dann, wenn Sie neben der Wohngebäudeversicherung eine separate Brandschutzversicherung abschließen, die als Zusatzoption auch den Schaden Ihres Inventars – gegebenenfalls auch im Nebengebäude – übernimmt.
Ebenso nicht in einer Wohngebäudeversicherung eingeschlossen ist der Schutz ihres Eigentums auf Ihrem Grundstück. Gut versichert sind Sie in diesem Fall dann, wenn Sie neben der Wohngebäudeversicherung eine Brandschutzversicherung abschließen, die als Zusatzoption auch den auf Ihrem Grundstück entstandenen Sachschaden übernimmt.
Vermeiden Sie Doppelversicherungen
Ist eine Sache gegen ein und dieselbe Gefahr doppelt oder mehrfach versichert, spricht man von einer Doppel- oder Mehrfachversicherung. Um Doppelversicherungen zu vermeiden, lohnt es sich, die Haushalts-, Eigenheim- und Wohngebäudeversicherung der Feuerversicherung gegenüberzustellen. Sollten Sie Ihre Versicherungen in diesem Bereich bereits abgeschlossen haben, lohnt sich der Vergleich ebenfalls. Möglicherweise kann Ihr Versicherungsexperte einige Punkte aus der Polizze streichen.
Ist dies aus Gründen nicht möglich, sollten Sie jedoch daran denken, dass Doppelversicherungen in speziellen Fällen auch schon ein Segen sein können. So beispielsweise dann, wenn die Höhe eines Sachschadens die Versicherungssumme der einen Versicherung übersteigen würde. Dann ist es möglich, aus zwei Versicherungen zu schöpfen. Das Übersteigen der Summe zur Deckung des entstandenen Schadens ist dabei natürlich unzulässig.
Bei Abschluss auf die versicherten Schadensarten achten
Die Brandschutzversicherung übernimmt im Normalfall die Schadensregulierung bei Brand, Blitzschlag und Explosion. Versichert ist in vielen Fällen nur das Gebäude, nicht aber das Inventar.
Wenn schon versichert, dann ordentlich. Schließlich will man sich sicher fühlen. Und das funktioniert nur dann, wenn man eine Versicherung hinter sich weiß, die auch wirklich alle Schadensarten abdeckt. Achten Sie daher vor Abschluss einer Brandschutzversicherung darauf, dass in der Polizze auch die Schadensregulierung folgender Schäden / Ursachen Erwähnung findet:
- Schäden, die ursächlich durch defekte Elektronik entstehen
- Schäden durch indirekten Blitzschlag
- Mitversicherung des Inventars
Neben den oben genannten wichtigen Punkten, können auch diese Punkte für Sie wichtig sein:
- Implosion
- Folgekosten durch Löschen, Niederreißen oder Ausräumen
- Schäden durch Löschwasser
- Feuerwehreinsatz
- Ersatz von Gebrauchsgegenständen
- Schäden durch Verpuffung (z.B. in Holzöfen, Kachelöfen oder Kaminen)
- Grünanlagen und Nebengehöfte
- Sachschäden an Fahrzeugen
Welche Schäden werden von einer Brandschutzversicherung nicht abgedeckt?
In einigen Fällen wird auch die beste Feuerversicherung nicht zahlen.
Solche Fälle sind:
- grobe Fahrlässigkeit: Sie haben den Brand selbst verursacht
- Schäden, die durch ein Nutzfeuer (z.B. Kamin, Herd, Heizungskessel, Gartengrill) entstehen
- Feuerlöschkosten
- Bergungskosten
- Entsorgungskosten
- Mietausfall
- Ersatzwohnung
- Sengschäden (z.B. durch Zigarettenstummel oder glühende Kohlenstücke). Diese werden in der Regel von der Eigenheimversicherung abgedeckt.
Erkundigen Sie sich der Vollständigkeit halber, ob die gewählte Versicherung möglicherweise als Zusatzoption die Versicherung für einen oder mehrere der angeführten Punkte übernimmt.
Mit diesen Kosten müssen Sie bei einer Brandschutzversicherung rechnen
Je nach Umfang Ihrer Feuerversicherung unterscheiden sich die Kosten dramatisch. So kann eine Brandschutzversicherung für eine Mietwohnung bereits um 25 Euro monatlich zu haben sein, für ein Gebäude mit breitem Versicherungsschutz kann – je nach Gebäudenutzung und Bauart – sich der Preis jedoch auch schon einmal im Bereich von mehreren hundert Euro bewegen.
Warum die Unterschiede so gravierend sind, erklärt sich unter anderem durch die Bauweise des Objekts. Das Risiko, das die Gesellschaft bei der Versicherung eines Holzhauses trägt, ist bei einem Betonhaus ungleich höher.
Die laufende Prämie berechnet sich zudem aus der Deckungssumme und dem individuell versicherten Risiko inklusive Zusatzkonditionen. Sicherheitsvorkehrungen wie Alarmanlage, Rauchmelder, Blitzschutzanlage und Feuerlöschen fließen in die Berechnung ebenso mit ein wie die zu versichernde Gesamtfläche und der Standort des Objekts.
Keine Berücksichtigung finden hier die Kosten einer Brandschutzversicherung zur Schadensabdeckung von Unternehmen. Solche Polizzen werden individuell nach Fläche und Risiko berechnet. Individuelle Versicherungen für die Industrie sind neben der allgemeinen Feuerversicherung auch die Extended Coverage als Zusatzversicherung und die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung.
Achten Sie immer auf die Details. Wenn Sie sich um den Abschluss einer Brandschutzversicherung bemühen, vergleichen Sie die gedeckten Punkte bei der Haushalts- und der Wohngebäudeversicherung und vermeiden Sie – soweit wie möglich – Doppelversicherungen. Je mehr Sie sich mit den einzelnen Punkten Ihrer Polizze beschäftigen, desto sicherer werden Sie sich fühlen. Aber nicht nur das: Wer weiß, was in seiner Polizze genau drinsteht, wird im Schadensfall auch die richtigen Schritte setzen können. Und nur so bekommen Sie die finanzielle Hilfe, die Sie nach einem Brand so dringend brauchen.
Weitere Informationen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001979